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Welchen Rotwein zum Pastagericht?

Veröffentlicht am 14. April 2017 Kommentare deaktiviert für Welchen Rotwein zum Pastagericht?

Ob nun der Hobby-Koch, der seine Kniffe dem Profi-Koch im Fernsehen abgeguckt hat, der mittels diverser Kochbücher gut belesene -Koch, oder eben der Profikoch im Restaurant – alle nutzen beim Kochen mehr oder weniger zum veredeln des Gekochten und natürlich als Getränk beim Kochen. ist beispielsweise hervorragend für Pastasaucen geeignet. So kann gerade mit sehr rassigen Rotweinen aus südlichen Ländern hervorragende Saucen zaubern, mit denen man selbst die größten Pastafans, wie zum Beispiel Formel1-Fahrer, Sebastian Vettel, überzeugen würde. Aber die Einsatzmöglichkeiten von Rotwein und beim Kredenzen von köstlichen Speisen hört natürlich nicht bei den Saucen auf. So kann man natürlich auch andere Zutaten und Beilagen, wie Fleisch oder Ähnliches in Wein anbraten und dem Gericht so das gewisse Etwas geben. Die wichtigste und wohl beliebteste Variante, den Wein beim Kochen und Essen zu genießen, ist das des Weins selbst. So kann man schon beim Kochen und bei den Vorbereitungen eine Flasche öffnen, um sich auf ein angenehmes Essen mit Freunden, Bekannten und Verwandten einzustimmen. Auch oder gerade beim Essen ist der natürlich die erste Wahl, wenn es um die Auswahl der Getränke geht.

Zu hellen und cremigen Saucen wird dabei in der Regel ein Weiß oder ein sehr leichter gereicht. Bei kräftigeren und stark gewürzten Saucen ist hingegen ein kräftiger Rotwein vorzuziehen.  Als allgemeingültige Regel lässt sich festhalten, dass zu Pastagerichten häufig ein italienischer am besten passt, da auch die beliebten Pastaarten und Zubereitungsarten aus Italien stammen und daher eine gewisse geschmackliche Verwandtschaft besteht. Dabei sind neben der Sauce auch die anderen Zutaten relevant. Besteht die Pasta größtenteils aus Fisch, Fleisch oder aus Gemüse? Der Begleitwein ist entsprechend auszuwählen. Letzten Endes bleibt auch die Wahl des richtigen Weins zu einem bestimmten Gericht persönliche Geschmackssache des Kochs oder des Gastes, weshalb „allgemeingültige“ Regeln höchstens als Hinweise verstanden werden sollten. Jedem schmeckt eben das, was ihm schmeckt. Das gilt auch für und Rotweine!

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