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Schritte nach einem Unfall eines Radfahrers

Veröffentlicht am 2. Mai 2017 Kommentare deaktiviert für Schritte nach einem Unfall eines Radfahrers

Kommt es zu einem tödlichen Unfall, beispielsweise eines Radfahrers, gibt es verschiedene rechtliche Punkte, die in einem nächsten Schritt beachtet werden müssen. Zunächst ist zu klären, wer an dem des Radfahrers Schuld war bzw. wer an dem Unfall des Radfahrers beteiligt war. War noch ein anderes Fahrzeug bei dem Unfall des Radfahrers im Spiel, und wenn ja, hat dieses Fahrzeug den Unfall des Radfahrers zu verantworten? Des Weiteren müssen etwaige Schäden sondiert und die ermittelt werden, die auf Grund des Unfalls des Radfahrers entstanden sind. Kam es bei dem des Radfahrers noch zu anderweitigen Personenschäden? Wurde bei dem Unfall des Radfahrers öffentliches Eigentum beschädigt, deren Reparaturkosten nun geklärt und von einer Partei übernommen werden müssen?

In einem weiteren Schritt greifen nun verschiedene rechtliche Festlegungen bzw. gesetzliche Bestimmungen. Hierbei können gerade, bezogen auf den Unfall Radfahrer, das Erbrecht, aber auch Bestimmungen bezüglich etwaiger ins kommen. Das regelt hierbei, wie mit den Hinterlassenschaften des Radfahrers umgegangen werden soll, während die Erbrecht Versicherung sich mit den entstandenen des Unfalls beschäftigt. Das sorgt also für die Hinterbliebenen, die für einen Ausgleich oder eine Wiederherstellung. Hierbei regelt die Versicherung bzw. das Erbrecht, welche Teile des Erbes für die Kostenerstattung in Anspruch genommen werden können. Das wird also von der Versicherung dazu verwendet, sofern der Versicherte Unfallschuldiger ist. Des Weiteren kann die Versicherung über das Erbrecht etwaige verschuldete Personenschäden regeln, die durch den entstanden sind. Die Versicherung kann also über das Erbrecht etwaige Ansprüche geltend machen.

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