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Muss ich Software-Lizenzbedingungen beachten?

Veröffentlicht am 29. April 2015 Kommentare deaktiviert für Muss ich Software-Lizenzbedingungen beachten?

Jeder kennt das: Da hat ein neues Programm gekauft, möchte es auf dem heimischen installieren und es gleich benutzen – und plötzlich taucht ein mit einem langen Text auf, den Lizenzbedingungen. weiß natürlich sowieso schon so ungefähr, was drinstehen wird, nämlich das Gleiche wie bei allen anderen Programmen auch. Aber kann man sich sicher sein? Was, wenn es nun versteckte Klauseln in diesen Bedingungen gibt – etwa, dass automatisch durchgeführte (weil nicht deaktivierte) Updates kostenpflichtig sind? Außerdem: Dinge zu unterschreiben (oder in diesem Fall durch Anklicken des Buttons zu akzeptieren), ohne sie gelesen zu haben, das machen bekanntlich nur Dummköpfe, und damit will man ja gar nicht erst anfangen. Trotzdem: Man will doch jetzt nicht eine halbe Stunde verlieren, um Lizenzbedingungen zu lesen und darüber nachzudenken. Bis dahin ist einem die Lust am neuen Programm ja vergangen! Was also soll man tun? Nun, im Grunde ist die Sache ja ganz einfach – prinzipiell kann man, im Vertrauen auf unser Rechtssystem, einfach den „Akzeptieren“-Button anklicken, ohne dass das irgendwelche Folgen hätte. Grundsätzlich ist es in Deutschland nämlich so: Hat man einem Verkäufer Geld für eine Ware gegeben, und hat der Verkäufer dieses Geld angenommen, so ist das Geschäft zustande gekommen. Nachträgliche Forderungen, etwa das Akzeptieren weiterer Nutzungsbedingungen, kann keine der beiden Seiten stellen. Damit ist natürlich auch jede nach dem Kauf zu akzeptierende Softwarelizenz unwirksam, ob man nun einen bestimmten Button anklickt oder nicht – zumindest dann, wenn man zum Anklicken gezwungen ist, um das Programm zu installieren. Aber wie gesagt: Dieser Grundsatz des abgeschlossenen Geschäfts gilt nur prinzipiell. Gerade wenn sich in der Praxis bestimmte Gepflogenheiten eingebürgert haben, verlieren unsere Gerichte sehr schnell den Wortlaut oder gar den Geist des Gesetzes aus den Augen. Manchmal beeilt sich dann auch der Gesetzgeber, besondere Paragraphen zu schaffen und dafür schon einmal die eine oder andere bewährte juristische Tradition über Bord zu werfen – ganz besonders, wenn es darum geht, der Wirtschaft unter die Arme zu greifen. Solange man also kein Experte für EDV-Recht ist, sollte bei allem Widerwillen doch lieber in den saueren Apfel beißen und die Lizenzbedingungen lesen, bevor man mit der Nutzung des Programms beginnt. Man erspart sich im Zweifelsfall doch eine Menge Ärger.

Erstellt durch admin

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