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Details zur Studienplatzklage

Veröffentlicht am 8. Dezember 2014 Kommentare deaktiviert für Details zur Studienplatzklage

 

Des Öfteren haben sich Gerichte mit Klagen betreffend das Arbeitsrecht auseinander zu setzen, die von sogenannten Mobbingopfern eingereicht werden. Die These, dass Menschen nur gemobbt werden, wenn sie dieses auch zulassen, gilt in der heutigen Zeit nicht mehr. Entweder muss der Mensch, der als Zielscheibe von seinen Arbeitskollegen oder Vorgesetzten ausgesucht wurde, Nerven wie Stahl haben oder aber er gibt irgendwann auf, in dem er seine Stelle kündigt. Es sind unzählige Fälle bekannt, worin beschrieben steht, wie diffizil vorgegangen wird, um einen Kollegen zu mobben. Manche Opfer werden im Laufe der Jahre sogar krank, vor allem, wenn sie keinerlei Möglichkeit haben, etwas dagegen zu setzen. Sie leiden unter Schlaflosigkeit, Bauchschmerzen, Migräne und Depressionen. Und gerade die Depressionen lösen dann Selbstmordgedanken aus. In der Vergangenheit ist es schon vorgekommen, dass sich das genommen haben. Damit hatten die Mobber sprich die „Kollegen“ oder Vorgesetzten ihr Ziel erreicht. Die Studienplatzklage ist wieder frei. So zynisch es auch klingen mag, es ist die Taktik der Menschen, die selbst um den Arbeitsplatz kämpfen müssen. Damit sie wohl seelisch einen Ausgleich haben, wird irgendein Kollege oder Kollegin ausgesucht, denn dann mit zum Teil drastischen Mitteln schikanieren kann. Das fängt an, dass man Gerüchte über ihn oder ihr in Umlauf setzt. Besonders von Vorteil ist dabei, wenn man behauptet, der zu mobbende Kollege trinkt übermäßig Alkohol oder nimmt Drogen. Irgendwie geht dann das Gerede los und der betreffende merkt, dass irgendetwas nicht stimmt. Und je mehr er versucht, bei seinen Kollegen zu ergründen, was nicht stimmt, desto schlimmer wird für ihn die Situation.

 

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