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Behindertenfreundliche Wohnung

Veröffentlicht am 2. November 2015 Kommentare deaktiviert für Behindertenfreundliche Wohnung

Wenn Menschen aufgrund einer Behinderung ihre nicht optimal nutzen können, sollten sie darüber nachdenken, an welchen Plätzen in den einzelnen Räumen eine Umgestaltung vorgenommen werden kann, damit die eigenen vier Wände zu einer behindertenfreundlichen Wohnung verwandelt werden. Denn nicht jeder Gehbehinderte oder ältere Mensch ist gerne dazu bereit, sein aufzugeben.

Sollte sich mit einem Rollstuhl oder einem Rollator bzw. Gehwagen durch die bewegen müssen, ist zu allererst daran zu denken, eventuell die Türen in ausreichender Breite zu vergrößern und einen gewissen Platz freizuräumen, damit der Bewegungsfreiraum nicht zu sehr eingeschränkt ist.

Am schönsten wäre es, wenn die des Behinderten sich im Erdgeschoss befände. Ist dies nicht der Fall, wäre unter Umständen über einen nachzudenken, der nicht unbedingt gekauft werden muss; auch zur Miete ist der Einbau dieser praktischen zur Überwindung von Treppen zu haben. Neben der Möglichkeit, einen zu können, kann sich allerdings auch gezielt über gebrauchte Treppenlifte informieren, da diese oft billiger sind als neue und zudem ebenfalls TÜ-zertifiziert sind.

Zu einer behindertenfreundlichen gehört ein Bad, in dem eine behindertengerechte Dusche oder Badewanne vorhanden ist. Diese sollte, wie auch die Toilette, mit einem stabilen Haltegriff ausgestattet sein. Der Einstieg in die hat idealerweise keine Barriere oder einen Wannenrand, sondern ist ebenerdig zu betreten oder zu befahren. Eine feste resistente und pflegeleichte Sitzgelegenheit bildet die vollkommene Duschkabine.

Die Küche ist ein weiteres wichtiges Kriterium einer behindertenfreundlichen Wohnung. Ist der Behinderte auf den Rollstuhl angewiesen, sollte die Arbeitsplatte so niedrig sein, dass er bequem an diese herankommt. Hiermit verbunden ist eine niedrige Spüle mit ebenfalls niedriger Armatur. Oberschränke müssten in der behindertenfreundlichen Küche möglichst vermieden werden oder durch andere Verstaumöglichkeiten ergänzt werden.

Auch in den übrigen Wohnräumen dürften keine unerreichbaren Regale oder Schränke vorhanden sein. Sämtliche Schubläden und Schranktüren müssen für den Behinderten leicht erreichbar und leicht zu öffnen und schließen sein.

In einer Wohnung, die für den Behinderten so umfunktioniert wurde, lässt es sich selbständig und unabhängig und gehbehinderte Personen halten oft wieder die Lebensqualität zurück, die sie brauchen.

Erstellt durch admin

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