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Auch im Urlaub krankenversichert

Veröffentlicht am 13. Mai 2016 Kommentare deaktiviert für Auch im Urlaub krankenversichert

Sommerzeit ist Urlaubszeit. Selbst wenn die Temperaturen in heimischen Gefilden auch die 30°-Grenze überschreiten und die Sonne in Deutschland strahlt, gehört der Sommerurlaub für viele zum gewohnten Standard. Man will die Sorgen und Alltagsgeschichten hinter sich lassen und für ein paar Tage, einige Wochen den Alltag vergessen und nur noch Urlauber und sorgenfrei sein. Sicher, der Stress und die Aufregung vor dem gehören für viele mit dazu, schliesslich wollen einige Dinge geregelt sein. Die müssen gegossen werden, die versorgt, der Kühlschrank bereinigt usw. Doch nicht nur mit diesen Dingen wird man sich im Vorfeld beschäftigen, auch administrative warten bei einer Urlaubsreise, so ist z.B. die eigene und der Versicherungsschutz im Ausland vor dem zu prüfen und ggf.

Maßnahmen einzuleiten, den Versicherungsschutz auszuweiten und die Gefahr eines Unfalles, einer Krankheit oder ähnlichem entgegen zu wirken. Jedoch können auch hier Versicherte, die eine Private Krankenversicherung abgeschlossen haben, vergleichsweise unbeirrt in den aufbrechen, der Versicherungsschutz gilt in Europa vollständig und zeitlich unbegrenzt, um auch einen langen Urlaub z.B. auf den oder in Osteuropa zu genießen, und auch wer Europa verlassen will, ist mit einem der Privaten dort mindestens einen Monat lang versichert, manche bieten sogar weltweit zeitlich unbegrenzten Versicherungsschutz. Wer gesetzlich versichert ist, der tut hingegen gut daran, sich im Vorfeld bei seiner Krankenkasse abzusichern, welche Destinationen wie lange und in welchem versichert sind, und in jedem Fall muss ein Auslandsberechtigungsschein der Krankenkasse (früher Auslandskrankenschein genannt) vorgelegt werden, oder eine europaweit geltende Krankenversicherungskarte. Fehlt diese und ist im dennoch eine ärztliche Behandlung notwendig, so kann ein gesetzlich versicherter Patient unfreiwillig für die Behandlungskosten wie ein privat Versicherter behandelt werden, was jedoch in diesem Fall weniger die Vorteile als mehr die Situation bedingt, für die Arzt- und Behandlungskosten eigenständig aufkommen zu müssen.

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