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Die Arbeitnehmersparzulage

Veröffentlicht am 14. Juli 2016 Kommentare deaktiviert für Die Arbeitnehmersparzulage

Der Arbeitnehmer kann mit seinen vermögenswirksamen Leistungen über einen auch die beantragen und bekommen. Dazu gibt es verschiedene Grenzen, die natürlich, je nachdem ob eine alleinstehende Person nimmt oder ein Ehepaar, verschieden sein. So wird ein Alleinstehender mit bis zu 43 € unterstützt, wenn er das maximal geförderte Sparvermögen von mindestens 470 € im Jahr ausnutzt. Dabei ist aber ein maximales Bruttoeinkommen von 17.900 € zu berücksichtigen. Das zu versteuernde Bruttoeinkommen darf aber durchaus höher sein, da die in der Steuererklärung abgezogenen Pauschalen berücksichtigt werden. Bei einem Ehepaar verdoppeln sich die Beträge, sprich es wird mit 86 € unterstützt, wenn das geförderte Sparvermögen mindestens 940 € im Jahr beträgt und das Bruttoeinkommen insgesamt höchstens 35.800 € hoch ist. Auch wird natürlich das auf der Steuererklärung erscheinende Bruttoeinkommen berücksichtigt. Das Ziel des Staates dabei ist, dass die Bürger, egal ob mit den vermögenswirksamen Leistungen oder mit dem normalen Bausparvertrag, Geld und somit eventuell Eigentum erwerben, um sich damit einen Baustein der zu sichern. Der Arbeitnehmer hat dadurch natürlich den Vorteil, das er diese Sparanlage bei der Steuererklärung ansetzen kann und vom Staat noch finanzielle Unterstützung erhält. Denn dass die Rente, die man noch vom Staat bekommt, nicht mehr ausreichen wird, weiß man ja. Deshalb ist eine private Vorsorge für das Alter unabdingbar. Wenn man dazu noch mit der Arbeitnehmersparzulage unterstützt wird, so sollte als Arbeitnehmer darauf nicht verzichten. Ideal ist diese Unterstützung gerade für junge Leute, die sich so nach und nach einen sichern, der durch die auch noch erhöht wird, um dann eine eventuell alleine mit dem Bausparvertrag finanzieren zu können und das mit dem niedrigen Zinssatz, den man sich durch den Abschluss des Bausparvertrages sichert.

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